Urkunden

Was ist zu tun

Anforderung von Urkunden

Im Standesamt Kaufbeuren können Sie für alle in Kaufbeuren (mit Oberbeuren, Kleinkemnat und Hirschzell sowie Frankenried und Mauerstetten) beurkundeten Personenstandsfälle Urkunden erhalten.

Daneben bekommen Sie auch Urkunden aus dem bayerischen zentralen elektronischen Personenstandsregister, soweit die Personenstandsfälle in dieses beurkundet worden sind.

Folgende Personenstandsurkunden können wir Ihnen ausstellen:

  • Geburtsurkunde
    Urkundlicher Nachweis über die Geburt einer Person. Enthält den Vor- und Geburtsnamen, Geburtsdatum, -zeit und -ort, sowie die Eltern des Kindes
  • Eheurkunde
    Urkundlicher Nachweis über die Eheschließung zweier Personen, ggf. die Auflösung der Ehe (durch Tod oder Scheidung) und über die Namensführung in oder nach Auflösung der Ehe
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
    Urkundlicher Nachweis über die Schließung einer Lebenspartnerschaft zweier Personen, ggf. die Auflösung der Lebenspartnerschaft (durch Tod oder Aufhebung) und über die Namensführung in oder nach Auflösung der Lebenspartnerschaft
  • Sterbeurkunde
    Urkundlicher Nachweis über den Tod einer Person. Enthält unter anderem Todestag und -zeit und den Familienstand der verstorbenen Person
  • internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunde (mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister)
    Urkundlicher mehrsprachiger Nachweis über die Geburt, Eheschließung oder den Tod einer Person zur Verwendung im Ausland, welcher innerhalb der dem Abkommen über die Ausstellung internationaler Urkunden beigetretenen Staaten nicht übersetzt werden muss
  • beglaubigter Ausdruck (Auszug, Abschrift) aus dem Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- und Sterberegister
    Urkundlicher Nachweis in erweiterter Form, da alle Eintragungen im Register mit Wirksamkeitsdatum ersichtlich sind, z.B. Vermerke über Namensänderungen, die Geburtszeit, nachträgliche Vaterschaftsanerkennungen, Adoptionen, Eheauflösungen und Berichtigungen

Bemerkung:
Sofern Sie Ihren Registerausdruck mit dem Hinweisteil (enthält Registerdaten über die Geburt, Eheschließung, Scheidung etc.) benötigen, bitten wir um entsprechende Mitteilung. Für die Anmeldung der Eheschließung wird i.d.R. immer eine beglaubigter Geburtenregisterausdruck mit Hinweisteil von den Standesämtern gefordert.

Kosten je Urkunde: 12,00 Euro

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Standesamt

Telefon:08341/437-626


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