Finanzielle Förderung

Finanzielle Förderung

Die Stadt Kaufbeuren unterstützt Erhalt und Entwicklung kultureller Arbeit und kultureller Angebote. Grundsätzlich möglich sind in unterschiedlichen Finanzierungsarten Institutionelle Förderung, Allgemeine und Thematische Projektförderung, Investitionsförderung sowie mehrere Sonderprogramme.

Die für ein Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Fördermittel werden durch den Stadtrat jährlich fixiert und in einen Basistopf sowie einen Flexibilitätstopf im Verhältnis 95:5 aufgeteilt.

Für die Antragstellung sind Fristdaten zu beachten. Eingereicht sein müssen spätestens am

1. September des Vorjahres

  • Anträge auf  Regelzuwendungen aus dem Basistopf des folgenden Förderjahres (Verwendungsnachweis / Jahresrechnung / Zahlenbericht muss erst bis 1. Mai des Förderjahres nachgereicht werden)
  • Anträge auf alle weiteren Zuwendungen aus dem Basistopf des folgenden Förderjahres

1. Mai des Förderjahres

  • Anträge auf Zuwendungen aus dem Flexibilitätstopf des Förderjahres
  • Verwendungsnachweise für Regelzuwendungen aus dem Basistopf des Förderjahres

Verspätete oder nicht vollständige Anträge werden auf die jeweils folgenden Fristen verschoben bzw. können auf eventuelle Restmittel nach Ablauf aller Fristen zugreifen.

Wer entscheidet wann?

Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates entscheidet

  • der Oberbürgermeister über Förderungen bis zu einem Betrag von 3.000 € im Einzelfall,
  • der Stadtrat, wenn der Förderbetrag die Summe von 3.000 € überschreitet. Kulturelle Förderanträge werden in der Regel im Schul-, Kultur- und Sportausschuss beraten, der üblicherweise im März, Juli und Dezember zusammentritt.

Richtlinien, Dokumente, Anträge

Im Download-Bereich haben wir für Sie Kulturförderrichtlinien, Richtlinien für Sonderprogramme sowie die jeweiligen Förderanträge zur Verfügung gestellt. Darin werden auch die verwendeten Fachbegriffe definiert und erklärt.

 

Corona-Pandemie: Kulturelle Hilfsprogramme

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stellten auch Kaufbeurens kulturelles Leben vor enorme Herausforderungen. Für unsere Stadt relevante Unterstützungsprogramme sind hier zusammengestellt. Die Übersicht verzichtet auf detaillierte Erklärungen zu Gunsten der Kürze. Weitere Informationen finden sich auf den verlinkten Webseiten.

Unterstützung durch den Freistaat Bayern

Unterstützung durch den Bund

Rechtsgrundlagen und Informationen

  • » Rechtsgrundlagen (Verordnungen, Allgemeinverfügungen, Bekanntmachungen, Hygienekonzepte) der Bayerischen Staatsregierung
  • » Übersicht über Hilfsmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene (Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ))
  • » Übersicht relevanter Hilfen in einer Zusammenfassung des Bayerischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft bayernkreativ

Abgelaufene Hilfsprogramme