Die Stadt Kaufbeuren unterstützt Erhalt und Entwicklung kultureller Arbeit und kultureller Angebote. Grundsätzlich möglich sind in unterschiedlichen Finanzierungsarten Institutionelle Förderung, Allgemeine und Thematische Projektförderung, Investitionsförderung sowie mehrere Sonderprogramme.
Die für ein Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Fördermittel werden durch den Stadtrat jährlich fixiert und in einen Basistopf sowie einen Flexibilitätstopf im Verhältnis 95:5 aufgeteilt.
Für die Antragstellung sind Fristdaten zu beachten. Eingereicht sein müssen spätestens am
1. September des Vorjahres
1. Mai des Förderjahres
Verspätete oder nicht vollständige Anträge werden auf die jeweils folgenden Fristen verschoben bzw. können auf eventuelle Restmittel nach Ablauf aller Fristen zugreifen.
Wer entscheidet wann?
Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates entscheidet
Anträge, Richtlinien, Förderhinweis
Sie finden die Anträge auf
Neu hier?
Stellen Sie zum ersten Mal einen Antrag auf Projektförderung? In den » Downloads finden Sie einen ausgefüllten Musterantrag, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Zudem haben wir die Rubrikenübersicht zur Projektförderung, unsere Kulturförderrichtlinien sowie Richtlinien für Sonderprogramme und Förderhinweis zur Verfügung gestellt. Darin werden auch Fachbegriffe definiert und erklärt.
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