Finanzielle Förderung
Die Stadt Kaufbeuren unterstützt Erhalt und Entwicklung kultureller Arbeit und kultureller Angebote. Grundsätzlich möglich sind in unterschiedlichen Finanzierungsarten Institutionelle Förderung, Allgemeine und Thematische Projektförderung, Investitionsförderung sowie mehrere Sonderprogramme.
Die für ein Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Fördermittel werden durch den Stadtrat jährlich fixiert und in einen Basistopf sowie einen Flexibilitätstopf im Verhältnis 95:5 aufgeteilt.
Für die Antragstellung sind Fristdaten zu beachten. Eingereicht sein müssen spätestens am
1. September des Vorjahres
- Anträge auf Regelzuwendungen aus dem Basistopf des folgenden Förderjahres (Verwendungsnachweis / Jahresrechnung / Zahlenbericht muss erst bis 1. Mai des Förderjahres nachgereicht werden)
- Anträge auf alle weiteren Zuwendungen aus dem Basistopf des folgenden Förderjahres
1. Mai des Förderjahres
- Anträge auf Zuwendungen aus dem Flexibilitätstopf des Förderjahres
- Verwendungsnachweise für Regelzuwendungen aus dem Basistopf des Förderjahres
Verspätete oder nicht vollständige Anträge werden auf die jeweils folgenden Fristen verschoben bzw. können auf eventuelle Restmittel nach Ablauf aller Fristen zugreifen.
Im Download-Bereich haben wir für Sie Kulturförderrichtlinien, Richtlinien für Sonderprogramme sowie die jeweiligen Förderanträge zur Verfügung gestellt. Darin werden auch die verwendeten Fachbegriffe definiert und erklärt.
Corona-Pandemie: Kulturelle Hilfsprogramme
Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stellten auch Kaufbeurens kulturelles Leben vor enorme Herausforderungen. Für unsere Stadt relevante Unterstützungsprogramme sind hier zusammengestellt. Die Übersicht verzichtet auf detaillierte Erklärungen zu Gunsten der Kürze. Weitere Informationen finden sich auf den verlinkten Webseiten.
Unterstützung durch den Freistaat Bayern
Unterstützung durch den Bund
Rechtsgrundlagen und Informationen
Abgelaufene Hilfsprogramme
- » VWEW-Crowdfunding
- Bayerische » Soforthilfe Corona: Letztmalige Antragstellung war am 31.05.2020 möglich! Das Anschlussprogramm "Überbrückungshilfe" finden Sie oben unter der Rubrik "Unterstützung durch den Bund".
- » Bayern spielt, die Plattform der Bayerischen Staatsregierung zum Kultursommer 2021
- » Überbrückungshilfe II des Bundes (zweite Phase für die Monate September bis Dezember, Antragsfrist für die erste Phase endete am 9. Oktober).
- Sonderförderprogramm Corona der Stadt Kaufbeuren
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