Die Stadt Kaufbeuren hat eine Plangenehmigung zur temporären Stilllegung des Mittelwassergerinnes des Märzenbachs zwischen der südlichen Grenze und der nördlichen Grenze des Grundstücks Fl.Nr. 790, Gem. Kaufbeuren, sowie die spätere Herstellung eines neuen naturnahen Mittelwassergerinnes in diesem Bereich beantragt.
Die Stadt Kaufbeuren hat die kleinräumige Aufweitung und Renaturierung eines Abschnitts des Märzenbachs beantragt.
Das vom Wahlausschuss der Stadt Kaufbeuren am 24.03.2026 festgestellte Ergebnis der Wahl des Stadtrats wurde von der Regierung von Schwaben mit Bescheid vom 18.05.2026 wie folgt berichtigt:
1. Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen folgende Stimmenzahlen:...
Die Höchsttarifrichtlinie vom 01.Juli 2019, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Kaufbeuren Nr. 15/2019 vom 04.07.2019, zuletzt geändert durch Stadtratsbeschluss vom 28.03.2023 veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Kaufbeuren Nr. 5/2023 vom 06.04.2023 wird mit Stadtratsbeschluss vom 25.11.2025 w...
Aufgrund von Art. 24/27 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), Art. 8 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den öffentlichen Per...
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