Die nachfolgende Auflistung dient dem Vollzug des § 10 Abs. 8a BImSchG. Demnach sind bei Anlagen, die der europäischen Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU unterliegen, die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet öffentlich bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.