Was ist bei einem Sterbefall zu tun?
Ein Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist. Das Standesamt Kaufbeuren ist zuständig, wenn die Person im Stadtgebiet der Stadt Kaufbeuren oder im Gemeindegebiet der G...
Das Bestattungsgesetz (BestG) regelt in Art. 15 in Verbindung mit § 1 Bayerische Bestattungsverordnung (BestV), wer die Leichenschau zu veranlassen hat und danach verpflichtet ist, sich um die Bestattung des Verstorbenen zu kümmern.
Verpflichtet hierzu sind in erster Linie:
Die Erklärungen über die Namenswahl nach Artikel 48 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche oder über die Angleichung von Familiennamen und Vornamen nach Artikel 47 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche oder nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes können auch von den ...
erstellt die Friedhofsverwaltung auf Antrag eines Bestatters oder Angehörigen des Verstorbenen. Voraussetzung ist, dass ein Grab auf einem der Kaufbeurer Friedhöfe vorhanden ist und es ist die Ruhefrist von 10 Jahren für die Grablaufzeit zu berücksichtigen, so dass vorhandene Grabrechte ge...
können zu Lebzeiten erworben werden als:
Bei Sterbefällen sind die Nutzungsrechte jeweils für die Ruhefrist des Verstorbenen zu erwerben.
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